
Tariflicher Zukunftsbetrag
Ihre Zukunft – Ihr Zukunftsbetrag
Tarifliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Anspruch auf den tariflichen Zukunftsbetrag: eine zusätzliche jährliche Leistung von Fresenius Medical Care, deren Höhe sich anhand des individuellen tariflichen Entgelts berechnet. Die Liste der teilnehmenden Gesellschaften finden Sie hier.
Wofür Sie den Zukunftsbetrag nutzen, können Sie von Jahr zu Jahr neu festlegen. Zur Auswahl stehen fünf Verwendungszwecke.
Wählen Sie keinen Verwendungszweck, wird der tarifliche Zukunftsbetrag automatisch in das Langzeitkonto eingebracht, oder – sollte keine Teilnahme am Langzeitkonto möglich sein – erfolgt eine Auszahlung.
Ihre Möglichkeiten
Freistellungstage
Zeitliche Flexibilität ist Ihnen wichtig? Dann können Sie den Zukunftsbetrags für Freistellungstage verwenden. Diese sind grundsätzlich einzeln zu nehmen. Abweichungen sind möglich.
FAQs Freistellung
Langzeitkonto
Sie setzen auf eine langfristige Planung? Wenn Sie den Zukunftsbetrag in das Langzeitkonto einbringen, können Sie damit eine spätere Freistellung für eine Auszeit, Weiterbildung, Pflege oder den Vorruhestand finanzieren.
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Pluscard
Sie möchten sich über eine private Krankenzusatzversicherung zusätzlich absichern und von einer Vielzahl an Angeboten im Bereich Gesundheit und Wellness profitieren? Dann können Sie Ihren Zukunftsbetrag für die PlusCard verwenden.
Auszahlung
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich den tariflichen Zukunftsbetrag auszahlen zu lassen.
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Die Details
Ihre Wahl - Zukunftsbetrag 2027
Haben Sie Fragen?
Die Details
Höhe Ihres Zukunftsbetrages
Der jährliche tarifliche Zukunftsbetrag beträgt 23%. Basis für die Berechnung ist das Tarifentgelt am ersten Werktag des Anspruchsjahres. Nutzen Sie den Zukunftsbetragsrechner, wenn Sie wissen möchten, wie hoch Ihr tariflicher Zukunftsbetrag sein wird.
Voraussetzungen
Anspruch auf den tariflichen Zukunftsbetrag haben Tarifmitarbeiterinnen und Tarifmitarbeiter, die am ersten Werktag des Anspruchsjahres (= Stichtag) Entgelt oder Entgeltfortzahlung aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis beziehen.
Ihre Wahl - Zukunftsbetrag 2027
Ab dem Jahr 2027 besteht nicht mehr die Möglichkeit, die Freistellungstage aufzuteilen und mit anderen Verwendungszwecken zu kombinieren. Sollte Ihre bisherige Wahl davon betroffen sein, bitten wir Sie, uns spätestens bis 31.10.2026 mitzuteilen, welchen Verwendungszweck Sie ab 2027 stattdessen wählen möchten.
Für alle andern gilt: Die Einreichung eines Wahlformulars ist nur erforderlich, wenn bisher noch KEIN Verwendungszweck gewählt wurde, oder der bisherige Verwendungszweck geändert werden soll.