Sockelbetrag + (Anrechenbare Dienstjahre x Anrechenbares Gehalt) x 1/3 %) x Durchschnittlichem Dienstgrad
= monatliche Betriebsrente (vereinfachte Darstellung)
Welche Altersversorgung gilt für mich? Mit wenigen Klicks finden Sie es raus.
Ihr Eintrittsdatum bei Fresenius Medical Care
Waren Sie bei Ihrem Eintritt 55 Jahre oder älter?
Die Ergebnisse beruhen auf den von Ihnen gemachten Eingaben und bieten einen vereinfachten Überblick über die betriebliche Altersvorsorge bei Fresenius Medical Care. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die für Sie gültigen Gesamtbetriebsvereinbarungen sowie entsprechende einzelvertragliche Regelungen.
Disclaimer/Datenschutz
Die Höhe Ihrer Betriebsrente hängt von zwei entscheidenden Faktoren ab: Ihrer Betriebszugehörigkeit und der Höhe Ihres Einkommens. Die Details müssen Sie nicht unbedingt kennen: Nutzen Sie einfach unseren Betriebsrentenrechner, um Informationen zu erhalten, wie hoch Ihre Betriebsrente ausfällt. Praktisch: Egal, ob Altersrente, Invaliden- oder Hinterbliebenenrente – die Berechnung funktioniert prinzipiell immer gleich und passt sich an verschiedenste Lebenssituationen an.
Hinweis: Vorübergehend werden Sie auf den Betriebsrentenrechner der Fresenius SE weitergeleitet - demnächst werden wir an dieser Stelle einen neuen Rechner für die Fresenius Medical Care Gesellschaften bereitstellen. Die dargestellten Ergebnisse behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.
Sockelbetrag + (Anrechenbare Dienstjahre x Anrechenbares Gehalt) x 1/3 %) x Durchschnittlichem Dienstgrad
= monatliche Betriebsrente (vereinfachte Darstellung)
Das ist das Grundpolster Ihrer Betriebsrente. Für Beschäftigte, die immer in Vollzeit beschäftigt waren, sind das 154 EUR monatlich.
Die anrechenbaren Dienstjahre werden so berechnet: ununterbrochene erreichte Dienstjahre minus 4. Gezählt werden Dienstjahre bis zum Erreichen Ihrer gesetzlichen Regelaltersgrenze. Maximal fließen in die Berechnung 34 Dienstjahre ein. Das bedeutet, dass Sie maximal 30 Jahre (34 – 4 = 30) sammeln können.
Angerechnet wird Ihr letztes regelmäßiges Bruttomonatsgehalt vor Rentenbeginn bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) minus 613 EUR. Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Prämien zählen nicht dazu. Schichtzulagen, Boni und Provisionen werden hingegen bis zur BBG eingerechnet. Falls Sie eine Einzelzusage haben, werden Bezüge oberhalb der BBG gesondert angerechnet. Weitere Details finden Sie im Betriebsrentenrechner.
Dieser unscheinbare Prozentsatz bestimmt, wie viel Betriebsrente zum Sockelbetrag hinzukommt. Das sind nach 10 anrechenbaren Dienstjahren 3,3 % Ihrer anrechenbaren Bezüge, nach 30 anrechenbaren Dienstjahren ca. 10 %.
EUR
Sockelbetrag
EUR
(25 Jahre x 3.000 EUR x 1/3 %)
EUR
Monatliche Betriebsrente (brutto)
Außertarifliche oder leitende Angestellte mit einem monatlichen Grundgehalt, das die BBG > Link Glossar übersteigt, können eine Einzelzusage haben. In diesem Fall werden auch Gehaltsanteile oberhalb der BBG für die Betriebsrente angerechnet. Sonderzahlungen werden nicht berücksichtigt. Für Gehaltsbestandteile zwischen der BBG und 4/3 der BBG erhalten Sie 1,0 %, über 4/3 sind es 1,5 %.